MID-Gutscheine
Produkte, Prozesse, Dienstleistungen: Erhalten Sie mit den MID-Gutscheinvarianten MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation passgenaue Unterstützung bei der zukunftsgerichteten Aufstellung Ihres Unternehmens.
Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin, die Innovationskraft und Abläufe ihrer Betriebe zu digitalisieren, ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln und so auch in Zukunft einer der wirtschaftlichen Motoren des Landes zu sein.
Der Fokus des Programms richtet sich darauf, die eigenen Prozesse zu digitalisieren und Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren innovativ und intelligent weiter- oder neu zu entwickeln. Mit konkreten Projekten im eigenen Unternehmen können so branchenweite Trends maßgeschneidert aufgegriffen werden und ein Wissens- und Technologietransfer vorangetrieben werden. Es geht darum, eine breite Basis für digitale Transformation und innovativen Wandel kontinuierlich zu fördern und gleichzeitig Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen, sich bestmöglich auf dem Markt behaupten zu können.
Mittelstand Innovativ & Digital gliedert sich dabei in mehrere Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen: Die drei Varianten der Gutscheinförderung MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation ermöglichen es Unternehmerinnen und Unternehmern, ihre Betriebsabläufe effizient und digital abzubilden und projektbezogen externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen hinzuzuziehen. Mithilfe eines MID-Assistenten oder einer MID-Assistentin kann eine Hochschulabsolventin oder ein Hochschulabsolvent neu eingestellt werden und so ein konkreter Wissenstransfer von Hochschulen in den Betrieb hinein vollzogen werden. Das dritte Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit unterstützt Unternehmen dabei, ihre IT-Infrastruktur resilienter gegenüber Cyberangriffen zu machen, und fördert Risikoanalysen, Schulungen von Mitarbeitenden und den Erwerb von Software für den IT-Basisschutz.
Neue Förderbekanntmachungen für alle MID-Teilprogramme ab 01.08.2024
Für alle MID-Teilprogramme gelten für Antragseingänge ab 01.08.2024 neue Förderbekanntmachungen, die ab sofort zum Download bereitstehen. Die wesentlichen Neuerungen: eine Vereinheitlichung der Förderquoten bei den Teilprogrammen MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit sowie ein neues Antragsverfahren für das Teilprogramm MID-Assistent/in.
MID-Gutscheine & MID-Digitale Sicherheit
Die Förderquoten von MID-Gutscheinen und MID-Digitale Sicherheit werden auf 50% für alle KMU vereinheitlicht. Es spielt somit keine Rolle mehr, ob es sich beim antragstellenden Unternehmen um ein Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen handelt. Das vereinfacht die Antragstellung und stellt sicher, dass auch im Kontext angespannter Haushaltslagen weiterhin möglichst viele Unternehmen von der bewährten Förderung profitieren können.
MID-Assistent/in
Das Antragsverfahren im Teilprogramm MID-Assistent/in wird auf ein „Wartesaalverfahren“ umgestellt. Das neue Verfahren bietet für interessierte Unternehmen eine bessere Planbarkeit bei der Antragstellung: Sollte das für einen Monat vorhandene Antragskontingent aufgebraucht sein, kann man sich für einen sog. „Wartesaal“ registrieren, bei dem eine individuelle voraussichtliche Wartezeit bis zum Aufruf zur Antragstellung ausgegeben wird. Der Aufruf zur Antragstellung erfolgt dann in der Reihenfolge der Anmeldungen zum „Wartesaal“.
Schützen Sie mit der Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen Ihr Unternehmen effektiv vor Cyberkriminalität.