25.04.2023 MID-Assistent/in, MID-Digitale Sicherheit, MID-Gutscheine

Neuausrichtung von Mittelstand Innovativ & Digital

Nach fast dreijähriger Laufzeit des Förderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital (MID) wird dieses weiterentwickelt, um den Bedarfen der nordrhein-westfälischen Unternehmen noch besser gerecht zu werden. Die Neuerungen treten ab 01. Mai 2023 in Kraft.

Frau und Mann mit Warnwesten und Schutzhelmen auf einer Plattform vor einer Windkraftanlage
©Pituk – stock.adobe.com

Dies sind die wichtigsten Änderungen, die ab dem 01. Mai 2023 gelten werden:

MID-Gutscheine

Bei den MID-Gutscheinen wurde die Variante MID-Digitalisierung erweitert: In einem zusätzlichen Förderschwerpunkt können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nun auch Unterstützung für die Digitalisierung von Prozessen erhalten. Gefördert wird so auch die Anschaffung branchenspezifischer Hard- und Software wie etwa CAD-Programme, aber auch Dokumentenmanagement-Software und Enterprise-Resource-Planning-Software. Damit wird ein „Best of“ der Fördermöglichkeiten des beliebten und Ende 2022 eingestellten Teilprogramms MID-Invest in den MID-Gutschein MID-Digitalisierung überführt.

MID-Assistent/in

Hier können kleine Unternehmen ab 01. Mai 2023 auch Hochschulabsolventen/innen einstellen, die projektbezogen die Ressourcen- und Energieeffizienz im Unternehmen erhöhen und eine Transformation hin zu klimaverträglichen, nachhaltigen Technologien vorantreiben. Geförderte Projekte können z. B. die Langlebigkeit, Schadstofffreiheit oder zirkuläre Wertschöpfungsketten von Produkten verbessern. Zusätzlich wird die Fördersumme um 3.000 Euro erhöht, um der Inflationsentwicklung Rechnung zu tragen.

MID-Digitale Sicherheit

 KMU können hier nun auch eine Projektlaufzeit von drei Monaten wählen und somit ihre Projekte noch schneller umsetzen. Außerdem wird über MID-Digitale Sicherheit nun auch Hard- und Software für Firewalls sowie Patch-Management-Software gefördert.

Die Förderquoten bleiben bestehen und betragen weiterhin 80 % für Kleinst- und kleine Unternehmen und 60 % für mittlere Unternehmen. Angepasst wird die Untergrenze bzw. minimale Zuwendungssumme (Bagatellgrenze): Diese wird für die Gutscheinvarianten MID-Analyse und MID-Digitalisierung sowie für MID-Digitale Sicherheit auf 4.000 Euro abgesenkt, sodass auch Projekte kleineren Umfangs gefördert werden können.

Sämtliche Neuerungen sind ab 01. Mai 2023 gültig.

Neuerungen

Einen vollständigen Überblick über die Änderungen im Zuge der Neuausrichtung erhalten Sie in den ab 01. Mai 2023 gültigen Förderbekanntmachungen. Die Änderungen gegenüber den vorherigen Förderbekanntmachungen sind jeweils farblich hervorgehoben.

Förderbekanntmachung MID-Gutscheine (ab 01.05.2023)

Förderbekanntmachung MID-Assistent/in (ab 01.05.2023)

Förderbekanntmachung MID-Digitale Sicherheit (ab 01.05.2023)