FAQ
Häufige Fragen zu MID-Digitale Sicherheit
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit. Sollte Ihre konkrete Frage hier nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie uns gerne. Alle relevanten Dokumente finden Sie zum Download in der nebenstehenden grauen Box oder auf unserer Download-Seite.
Förderrahmen
Wie sehen die Rahmenbedingungen für MID-Digitale Sicherheit aus?
Das Teilprogramm besitzt 3 Förderschwerpunkte:
- Analyse des IST-Zustands (Schwerpunkt A): Förderung von Analysen der bestehenden Infra-struktur, Penetrationstests, Behebung von Schwachstellen, Simulation von Sicherheitsvorfällen und Notfallplanerstellung.
- Nutzendenorientierte Maßnahmen (Schwerpunkt B): Sensibilisierung der Mitarbeitenden durch Schulungen, organisatorische Verankerung digitaler Sicherheit und Fortbildung zu IT-Sicherheitsbeauftragten.
- IT-Basisschutz (Schwerpunkt C): Unterstützung bei der Erstbeschaffung und Installation von Soft- und Hardware wie Antivirus-Software, Firewalls, Backup-Lösungen sowie Lizenz- und Wartungskosten für bis zu 12 Monate.
Genaueres können sie der Förderbekanntmachung entnehmen. Bitte nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt zu PtJ auf, um eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ja, Software-Updates sind förderfähig, sofern sie im Rahmen des Schwerpunkts C („Software und Hardware für den IT-Basisschutz“) erfolgen. Hierzu zählen insbesondere Wartungen und Updates von Antiviren-, Anti-Ransomware-, Patch-Management- sowie Firewall-Lösungen.
Ja, die Ausgaben dürfen höher liegen. Eine Erstattung erfolgt lediglich bis zur maximalen Fördersumme. Die weiteren Ausgaben entfallen auf den Eigenanteil.
Beispiel:
Bei einem Unternehmen mit einer Förderquote von 50% liegt die maximal mögliche Fördersumme bei 15.000 Euro. Die Rechnung für die Umsetzungsdienstleistung liegt bei 42.000 Euro netto.
Rechnerisch würde sich hier eine Fördersumme in Höhe von 21.000 Euro ergeben, es erfolgt allerdings eine Förderung in Höhe von 15.000 Euro, da damit die maximal mögliche Fördersumme erreicht ist.
Ja, eine Förderung ist nur möglich, wenn die Fördersumme die geltende Untergrenze überschreitet, diese liegt bei 4.000 Euro.
Beispiel I:
Bei einem Unternehmen mit einer Förderquote von 50% liegen die kalkulierten Projektausgaben bei 4.000,00 Euro (netto). Die rechnerische Fördersumme läge somit bei 2.000,00 Euro. Eine Förderung ist nicht möglich, da die zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben unterhalb der minimalen Fördersumme liegen.
Beispiel II:
Bei einem Unternehmen mit einer Förderquote von 50% liegen die kalkulierten Projektausgaben bei 9.000,00 Euro (netto). Die rechnerische Fördersumme läge somit bei 4.500,00 Euro. Eine Förderung ist möglich, da die zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben oberhalb der minimalen Fördersumme liegen.
Das antragstellende Unternehmen ist selbst für die vollständige und korrekte Abwicklung der Förderung verantwortlich. Das beinhaltet alle Schritte von der Registrierung im Förderportal bis hin zum Projektabschluss und der Aufbewahrung der Unterlagen.
Die Verantwortung liegt beim antragstellenden/geförderten Unternehmen bzw. bei dessen vertretungsberechtigten Personen.
Nur Sie selbst. Ihre sensiblen Daten sollten genauso geschützt werden wie Ihre EC-Karte und PIN. Diese würden Sie schließlich auch nicht an Dritte weitergeben.
Der Projektträger Jülich (PtJ) versendet Bescheide grundsätzlich nur per Post und ausschließlich an das antragstellende Unternehmen.
Nein, in diesem Fall sollten Sie umgehend Kontakt mit dem Projektträger Jülich aufnehmen, da dies nicht dem regulären Verfahren entspricht. Nutzen Sie dafür am Besten das Kontaktformular bzw. die Kontakdaten auf unserer Webseite.
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich).
Unternehmen, bei denen familiäre oder gesellschafterliche Verbindungen zwischen Auftraggebenden und Auftragnehmenden bestehen, sind ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin sollte in dem Themengebiet, das er/sie später im Rahmen des Projektes bearbeitet, einschlägige Kompetenzen (Berufsabschlüsse, Studienabschlüsse und/oder Fortbildungen) aufweisen. Die Vergabe von Unteraufträgen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung ist nicht zulässig. Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, dies im Rahmen der Antragsbewilligung zu prüfen. Eine generelle Zertifizierung als Auftragnehmer/in ist nicht erforderlich. Werden Mitarbeitende zu IT-Sicherheitsbeauftragten fortgebildet, muss es sich allerdings um Lehrgänge mit abschließender Prüfung und Zertifizierung (IHK, TÜV oder DEKRA) handeln.
Es kann nur ein/e Auftragnehmer/in beauftragt werden. Eine Ausnahme hiervon bilden Unternehmen, die gemäß Förderbekanntmachung (Nr. B3 der Anlage) die Fortbildung von Mitarbeitenden umsetzen möchten. Hierzu wird ein weiteres auftragnehmendes Unternehmen zugelassen.
Die Auswahl des Dienstleisters liegt in der Verantwortung des zuwendungsempfangenden Unternehmens. Achten Sie darauf, dass der anbietende Dienstleister nachweislich fachlich qualifiziert, vertrauenswürdig und erfahren im vorgesehenen Projektbereich sind. Prüfen Sie Angebote sorgfältig auf Seriosität, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Leistungen. Ein persönliches Gespräch oder Referenzen können ebenfalls zur Einschätzung beitragen.
Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre/n Ansprechpartner/in bei PtJ (siehe auch Kontakt).
Die Projektlaufzeit beträgt wahlweise minimal 3 Monate, 6 Monate, 9 Monate oder maximal 12 Monate.
Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungszeitraumes vollständig umgesetzt werden. Der Durchführungszeitraum geht aus Ihrem Zuwendungsbescheid Tabelle 2.1 hervor.
Des Weiteren ist das Vorhaben zeitnah nach Ablauf des Durchführungszeitraumes abzurechnen.
Der Bewilligungszeitraum einer Förderung bezeichnet den Zeitraum, in dem die Förderung formal genehmigt ist und die Mittel für das Projekt zur Verfügung stehen. Innerhalb dieses Rahmens müssen alle förderfähigen Aktivitäten geplant und umgesetzt werden, damit die Förderung wirksam wird.
Der Durchführungszeitraum hingegen bezieht sich auf den konkreten Zeitraum, in dem das bewilligte Projekt praktisch umgesetzt wird. Er liegt innerhalb des Bewilligungszeitraums und umfasst die tatsächliche Durchführung der geplanten Maßnahmen, wie beispielsweise die Entwicklung, den Bau oder die Durchführung von Projektschritten.
Die Verwaltung der Fördermittel sollte ausschließlich durch das zuwendungsempfangende Unternehmen selbst erfolgen. Eine treuhänderische oder fremdgesteuerte Verwaltung durch den Dienstleister ist nicht vorgesehen und nicht empfehlenswert. Behalten Sie stets die Kontrolle über die eingesetzten Mittel und die Projektumsetzung sowie den persönlichen Zugang zum Förderportal.
Die Rechnungen müssen zeitnah nach Ablauf des Durchführungszeitraumes bezahlt werden.
Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsverfahren, d. h. das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung.
Die Erstattung erfolgt einmalig nach Abschluss des Vorhabens und Begleichung der Rechnungen beim Auftragnehmer/bei der Auftragnehmerin. Die Auszahlung der Fördermittel beantragen Sie durch Einreichung des Projektabschlusses über das Förderportal, in welchem Sie bereits den Antrag auf Förderung gestellt haben.
Die Mittelbereitstellung für Ihr Vorhaben folgt in erster Linie haushälterischen Gesichtspunkten des geldgebenden Ressorts. Weiterhin berücksichtigt wird die „Projektlaufzeit ihres Vorhabens“, die Sie mit 6, 9 oder 12 Monaten Durchführungszeitraum ausgewählt haben. Um Ihnen nach der Durchführung des Vorhabens Zeit zu geben, die nötigen Nachweise zur Abrechnung bei uns vorzulegen, werden weitere 2 Monate einkalkuliert. Sollten Sie ihr Vorhaben aus diversen Gründen vorzeitig abschließen, werden wir im Rahmen der vorhandenen Haushaltssituation prüfen, ob eine frühere Mittelauszahlung ermöglicht werden kann. Wir bitten Sie, uns immer rechtzeitig über mögliche frühere Projektabschlüsse zu informieren.
Der oder die Unterzeichnende/n muss/müssen befugt sein, den/die Zuwendungsempfänger/in gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Nein. Dritte können nicht bevollmächtigt werden, für den/die Zuwendungsempfänger/in Informationen zu erhalten oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
Der Abruf von Fördergeldern erfolgt in digitaler Form über das Förderportal. In Ausnahmefällen können auf Nachfrage auch die benötigten Antragsformulare außerhalb des Förderportals ausgestellt werden.
Der für die Abwicklung zuständigen Stelle sind folgende Nachweise zu übermitteln:
- Anforderung der Zuwendungsmittel (im Förderportal auszufüllender Projektabschluss)
- Verwendungsnachweis
- Kopie der Rechnung des auftragnehmenden Unternehmens inkl. Angabe des Durchführungszeitraums
- Zahlungsnachweise/Buchungsbelege (Kopie Kontoauszug)
- Kurzer Sachbericht
Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach erfolgreicher Einreichung eines Projektabschlusses zeitnah. Unter Umständen kann die Einreichung benannter Dokumente auch außerhalb des Förderportales an den Projektträger Jülich erfolgen, sollte jedoch in allen Fällen mit der entsprechenden Ansprechperson von MID-Digitale Sicherheit vereinbart werden.
Beim Schlusssachbericht handelt es sich um die abschließende Darstellung des Projektes mit seinem Ergebnis. Insbesondere ist die Auswirkung der getätigten Maßnahme auf das Unternehmen darzulegen sowie der Mehrwert in Hinblick auf die digitale Sicherheit.
Sämtliche mit der Zuwendung zusammenhängende Unterlagen sind mindestens 5 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren.
Aufbewahrungsfristen nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften bleiben hiervon unberührt (s. auch 6.8 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ANBest-P).