FAQ
Häufige Fragen zum/zur MID-Assistent/in

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Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Teilprogramm MID-Assistent/in. Sollte Ihre konkrete Frage hier nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie uns gerne. Alle relevanten Dokumente finden Sie zum Download in der nebenstehenden grauen Box oder auf unserer Download-Seite.

Förderrahmen

Der MID-Assistent/die MID-Assistentin

Verantwortlichkeit und Daten

Ablauf der Förderung

Projektabschluss

Förderrahmen

Wie sehen die Rahmenbedingungen für den/die MID-Assistenten/MID-Assistentin aus?

Förderfähig sind die Personalausgaben für den MID-Assistenten/die MID-Assistentin, deren/dessen Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag durch PtJ geprüft wurde.

Ja, die Ausgaben müssen höher liegen. Der/die MID-Assistent/in muss mindestens für zwei Jahre angestellt werden, idealerweise unbefristet und muss ein Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile von mindestens 30.000 Euro (also mindestens 2.500 Euro pro Monat) erhalten.


Beispiel:
Wenn Sie eine maximale Förderung von 48.000 Euro auf 24 Monate und somit eine monatliche Förderung von 2.000 Euro erhalten und der MID-Assistent/die MID-Assistentin von Ihnen ein Bruttomonatsentgelt von mindestens 2.500 Euro erhält, dann liegen die Ausgaben über der maximalen Fördersumme.

Nein, es muss ein Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile von mindestens 30.000 Euro (also mindestens 2.500 Euro pro Monat) gezahlt werden.

Ja, der/die MID-Assistent/in muss ein Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile von mindestens 30.000 Euro (also mindestens 2.500 Euro pro Monat) erhalten. Bei Teilzeitbeschäftigung gilt dies entsprechend anteilig.

Der MID-Assistent/die MID-Assistentin

Welche Personen kommen als MID-Assistent/MID-Assistentin infrage?

Der Hochschulabschluss des Kandidaten/der Kandidatin darf zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme im Betrieb nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Wissenschaftliche Tätigkeiten an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung im Anschluss an den Hochschulabschluss verlängert diese Frist und muss durch entsprechende Nachweise wie Arbeitsvertrag oder Promotionsurkunde belegt werden. Die Frist kann um maximal 6 Jahre verlängert werden.

Ein Hochschulabschluss ist der akademische Grad, der nach einem Studienabschluss verliehen wird. In Deutschland können staatliche Universitäten, Technische Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen etc. sowie staatlich anerkannte Hochschulen einen Hochschulabschluss verleihen.

Berufsakademien sind keine Hochschulen. Eine abgeschlossene Meisterprüfung gilt ebenfalls nicht als Hochschulabschluss.

Bitte wenden Sie sich im Zweifel, auch bei ausländischen Abschlüssen, an Ihre/n Ansprechpartner/in bei PtJ (siehe auch Kontakt).

Es können Personen eingestellt werden, die einen Abschluss von gelisteten Hochschulen mit Status H+ gemäß Angaben des  Infoportals zu ausländischen Bildungsabschlüssen (anabin) nachweisen können.

Der Arbeitsvertrag darf erst unterzeichnet werden, nachdem Sie die Förderzusage in Form des Zuwendungsbescheides erhalten haben.

Ausnahme ist eine Beschäftigung als Praktikant/in oder Werkstudierende, welche durch den entsprechenden Arbeitsvertrag nachgewiesen werden muss.

Nein, die Förderung kann nur ausgezahlt werden, wenn Sie ein Abschlusszeugnis der eingestellten Person vorweisen können. Eine vorherige Einstellung als Praktikant/in oder Werkstudierende ist hingegen nicht förderschädlich, muss aber durch den entsprechenden Arbeitsvertrag nachgewiesen werden.

Immatrikulierte Vollzeitstudierende können nicht gefördert werden.

Das Anstellungsverhältnis muss für mindestens 24 fortlaufende Monate erfolgen, und es wird angestrebt, dass diese Beschäftigung unbefristet ist.

Die Förderung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses ist möglich, die Arbeitszeit darf jedoch nicht weniger als 50 Prozent der tariflich oder betrieblich vereinbarten Regelarbeitszeit betragen. Die Höhe der Förderung wird dem Beschäftigungsverhältnis entsprechend angepasst.

Wird ein Beschäftigungsverhältnis in einer vereinbarten Probezeit gelöst, kann das Unternehmen für den restlichen Förderzeitraum innerhalb von vier Monaten einen anderen MID-Assistenten/eine andere MID-Assistentin einstellen. Das Beschäftigungsverhältnis muss jedoch zu denselben Bedingungen erfolgen (mind. 24 Monate sowie mindestens 2.500 Euro Bruttoentgelt je Monat).

Es sind maximal zwei aufeinanderfolgende Beschäftigungsverhältnisse förderfähig.

Verantwortlichkeit und Datenschutz

Ist das geförderte Unternehmen selbst für die Antragstellung und die Abwicklung im Förderverfahren verantwortlich?

Das antragstellende Unternehmen ist selbst für die vollständige und korrekte Abwicklung der Förderung verantwortlich. Das beinhaltet alle Schritte von der Registrierung im Förderportal bis hin zum Projektabschluss und der Aufbewahrung der Unterlagen. 

Die Verantwortung liegt beim antragstellenden/geförderten Unternehmen bzw. bei dessen vertretungsberechtigten Personen. 

Nur Sie selbst. Ihre sensiblen Daten sollten genauso geschützt werden wie Ihre EC-Karte und PIN. Diese würden Sie schließlich auch nicht an Dritte weitergeben. 

Ablauf der Förderung

Wie läuft die Förderung ab?

Die Projektlaufzeit beträgt 24 fortlaufende Monate nach Einstellung der/des MID-Assistent/in.

Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungszeitraums vollständig umgesetzt werden.
Dieser Zeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.

Der Bewilligungszeitraum einer Förderung bezeichnet den Zeitraum, in dem die Förderung formal genehmigt ist und die Mittel für das Projekt zur Verfügung stehen. Innerhalb dieses Rahmens müssen alle förderfähigen Aktivitäten geplant und umgesetzt werden, damit die Förderung wirksam wird. Der Durchführungszeitraum hingegen bezieht sich auf den konkreten Zeitraum, in dem das bewilligte Projekt praktisch umgesetzt wird. Er liegt innerhalb des Bewilligungszeitraums und umfasst die tatsächliche Durchführung der geplanten Maßnahmen, wie beispielsweise die Entwicklung, den Bau oder die Durchführung von Projektschritten.

Die Zuwendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für Gehaltszahlungen benötigt wird. Das bedeutet, dass die Fördermittel in der Regel jeweils für zwei Monate im Voraus beantragt und ausgezahlt werden. Die Auszahlung der Fördermittel beantragen Sie durch Einreichung des Mittelabrufs über das Förderportal.

Voraussetzung für die erste Auszahlung (nach Erhalt des Zuwendungsbescheids) ist die Einreichung folgender Unterlagen:

  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. der Abschlussurkunde des MID-Assistenten/der MID-Assistentin
  • einer Kopie des Anstellungsvertrags des MID-Assistenten/der MID-Assistentin.

Nach Einreichung des Mittelabrufs wird unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des geldgebenden Ressorts die Auszahlung veranlasst.

Wir empfehlen, die Mittel jeweils für zwei Monate abzurufen.

Ja, die Förderung darf bis zu zwei Monate im Voraus abgerufen werden. Siehe „Unter welchen Voraussetzungen wird die Förderung ausgezahlt?”

Projektabschluss

Was muss ich bei Abschluss des Projektes beachten?

Der Teilsachbericht muss nach dem ersten Jahr der Laufzeit bei PtJ vorgelegt werden und dient zur Erfolgskontrolle. Es ist zu beschreiben, welche Tätigkeiten durchgeführt wurden und anzugeben, ob das Vorhaben im bewilligten Zeitplan weiterhin realisiert werden kann. Ein angemessener Teilsachbericht ist Voraussetzung für die Auszahlungen im zweiten Jahr.

Beim Sachbericht handelt es sich um die abschließende Darstellung des Projektes mit seinen Ergebnissen.

Mit dem Sachbericht ist eine kurze aber aussagekräftige Beschreibung der durchgeführten Maßnahme sowie der gewonnenen Erkenntnisse/Ergebnisse unter Angabe des Durchführungszeitraums einzureichen.  Die Unterlagen sollen in digitaler Form über das entsprechende Förderportal im Menüpunkt Jahresbericht bzw. Projektabschluss eingereicht werden.

Sämtliche mit der Zuwendung zusammenhängende Unterlagen sind mindestens 5 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren.

Aufbewahrungsfristen nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften bleiben hiervon unberührt (s. 6.8 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung, ANBest-P).

Nach Abschluss eines Projekts in der Förderlinie MID-Assistent/in (bzw. Mittelstand.innovativ!) müssen zwei Jahre vergehen, bevor ein Unternehmen die Förderung für eine/n MID-Assistent/in erneut in Anspruch nehmen kann. Dies schließt verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen mit ein, das heißt Unternehmen, die gemäß KMU-Definition der EU vom 17.06.2014 (Nr. 651/2014) verflochten sind.

Icons für Mail, Post und Telefon aus Metall liegen auf einem Holztisch
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Kontakt

Sie haben Fragen? Hier finden Sie den direkten Draht zu unseren Ansprechpersonen.

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Antragstellung

Anträge können ausschließlich online eingereicht werden und werden durch den Upload der unterschriebenen Anlage Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Assistent/in rechtskräftig. Bitte lesen Sie vorher die  FAQ, in denen wir die häufigsten Fragen zum Programm beantworten.

zum Förderportal

Downloads

Hier finden Sie wichtige Dokumente zum MID-Assistenten/zur MID-Assistentin zum Download.

Förderbekanntmachung (gültig ab 01.08.2024)

Leitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Kommission