FAQ
Häufige Fragen zu MID-Gutschein

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Der MID-Gutschein ist ein Teilprogramm des Förderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital.

Auf  dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Teilprogramm MID-Gutschein mit den Bausteinen MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation. Sollten Ihre konkrete Frage hier nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie uns gerne. Alle relevanten Dokumente finden Sie zum Download in der nebenstehenden grauen Box oder auf unserer Download-Seite.

Förderrahmen

Verantwortlichkeit und Datenschutz

Ablauf der Förderung

Administratives

Projektabschluss

Förderrahmen

Wie sind die Rahmenbedingungen für MID-Gutschein?

Aufgliederung nach Gutscheinvariante:

MID-Digitalisierung:
a) Digitale Produkte und Dienstleistungen: Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen
b) Digitale Prozesse: Erwerb von förderfähigen Soft- und Hardwareprodukten

MID-Analyse: (Antragstellung wurde zum 01. Juli 2025 eingestellt)
Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen

MID-Innovation: (Antragstellung wurde zum 01. Juli 2025 eingestellt)
Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen


Die Vergabe von Unteraufträgen ist nicht zulässig sowie reine Beratungsdienstleistungen für den Bereich Digitalisierung ausgeschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für eine Förderung obligatorisch.

Der Kauf von ausgewählter Hardware/Software ist nur im Rahmen von des Schwerpunktes 2.1b) Digitale Prozesse möglich.

Der Kauf von Hardware oder Bauteilen beispielsweise zur Erstellung eines Prototyps ist nicht zuwendungsfähig. Einen Überblick über weitere nicht-förderfähige Maßnahmen können Sie der Förderbekanntmachung entnehmen.

Ja, die Ausgaben dürfen höher liegen. Eine Erstattung erfolgt lediglich bis zur maximalen Fördersumme. Die weiteren Ausgaben entfallen auf den Eigenanteil.

Gerne verdeutlichen wir dies an einem Beispiel:

Bei einem Unternehmen mit einer Förderquote von 50% liegt die maximal mögliche Fördersumme beispielsweise bei MID-Digitalisierung bei 15.000 €. Die Rechnung für die Umsetzungsdienstleistung liegt bei 42.000 € netto.
Rechnerisch würde sich hier eine Fördersumme in Höhe von 21.000 € ergeben, es erfolgt allerdings eine Förderung in Höhe von 15.000 €, da damit die maximal mögliche Fördersumme erreicht ist.

 

Ja, eine Förderung ist nur oberhalb der sogenannten Bagatellgrenze möglich. Die Zuwendung für ein Vorhaben kann daher nur dann ausgesprochen werden, wenn die Zuwendungssumme folgende Untergrenzen überschreitet:

  • MID-Digitalisierung: 4.000,00 €

 

Beispiel I:
Bei einem Unternehmen mit einer Förderquote von 50 % und der geplanten Gutscheinvariante MID-Digitalisierung liegen die kalkulierten Projektausgaben bei 5.000,00 € (netto). Die rechnerische Fördersumme läge somit bei 2.500,00 €. Die Förderung ist aber nicht möglich, da die zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben unterhalb der min. Fördersumme/Bagatellgrenze liegen.

Beispiel II:
Bei einem Unternehmen mit einer Förderquote von 50 % und der geplanten Gutscheinvariante MID-Digitalisierung liegen die kalkulierten Projektausgaben bei 15.000,00 € (netto). Die rechnerische Fördersumme läge somit bei 7.500,00 €. Eine Förderung ist möglich, da die zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben oberhalb der min. Fördersumme/Bagatellgrenze liegen.

Verantwortlichkeit und Datenschutz

Ist das geförderte Unternehmen selbst für die Antragstellung und die Abwicklung im Förderverfahren verantwortlich?

Das antragstellende Unternehmen ist selbst für die vollständige und korrekte Abwicklung der Förderung verantwortlich. Das beinhaltet alle Schritte von der Registrierung im Förderportal bis hin zum Projektabschluss und der Aufbewahrung der Unterlagen. 

Die Verantwortung liegt beim antragstellenden/geförderten Unternehmen bzw. bei dessen vertretungsberechtigten Personen. 

Nur Sie selbst. Ihre sensiblen Daten sollten genauso geschützt werden wie Ihre EC-Karte und PIN. Diese würden Sie schließlich auch nicht an Dritte weitergeben. 

Der Projektträger Jülich (PtJ) versendet Bescheide grundsätzlich nur per Post und ausschließlich an das antragstellende Unternehmen.

Nein, in diesem Fall sollten Sie umgehend Kontakt mit dem Projektträger Jülich aufnehmen, da dies nicht dem regulären Verfahren entspricht. Nutzen Sie dafür am Besten das Kontaktformular bzw. die Kontakdaten auf unserer Webseite.

Ablauf der Förderung

Wie läuft die Förderung ab?

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich).

Unternehmen, bei denen familiäre oder gesellschaftliche Verbindungen zwischen Auftraggebenden und Auftragnehmenden bestehen, sind ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin sollte in dem Themengebiet, das er/sie später im Rahmen des Projektes bearbeitet, einschlägige Kompetenzen ( Berufsabschlüsse Studienabschlüsse und/oder Fortbildungen) aufweisen. Die Vergabe von Unteraufträgen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung ist nicht zulässig. Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, dies im Rahmen der Antragsbewilligung zu prüfen.

Eine generelle Zertifizierung als Auftragnehmer/in ist nicht erforderlich.

Es kann nur ein/e Auftragnehmer/in gewählt werden. Ausnahmen sind nicht möglich.

Die Auswahl des Dienstleisters liegt in der Verantwortung des zuwendungsempfangenden Unternehmens. Achten Sie darauf, dass der anbietende Dienstleister nachweislich fachlich qualifiziert, vertrauenswürdig und erfahren im vorgesehenen Projektbereich sind. Prüfen Sie Angebote sorgfältig auf Seriosität, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Leistungen. Ein persönliches Gespräch oder Referenzen können ebenfalls zur Einschätzung beitragen.

Grundsätzlich ist dies nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an Ihre/n Ansprechpartner/in bei PtJ.

Die Projektlaufzeit beträgt wahlweise minimal 6 Monate, 9 Monate oder maximal 12 Monate. Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungszeitraums vollständig umgesetzt werden. Der Durchführungszeitraum geht aus Ihrem Zuwendungsbescheid Tabelle 2.1 hervor.

Des Weiteren ist der Gutschein innerhalb des Bewilligungszeitraumes abzurechnen.

Der Bewilligungszeitraum einer Förderung bezeichnet den Zeitraum, in dem die Förderung formal genehmigt ist und die Mittel für das Projekt zur Verfügung stehen. Innerhalb dieses Rahmens müssen alle förderfähigen Aktivitäten geplant und umgesetzt werden, damit die Förderung wirksam wird.

Der Durchführungszeitraum hingegen bezieht sich auf den konkreten Zeitraum, in dem das bewilligte Projekt praktisch umgesetzt wird. Er liegt innerhalb des Bewilligungszeitraums und umfasst die tatsächliche Durchführung der geplanten Maßnahmen, wie beispielsweise die Entwicklung, den Bau oder die Durchführung von Projektschritten.

Die Verwaltung der Fördermittel sollte ausschließlich durch das zuwendungsempfangende Unternehmen selbst erfolgen. Eine treuhänderische oder fremdgesteuerte Verwaltung durch den Dienstleister ist nicht vorgesehen und nicht empfehlenswert. Behalten Sie stets die Kontrolle über die eingesetzten Mittel und die Projektumsetzung sowie den persönlichen Zugang zum Förderportal.

Die Rechnungen müssen zeitnah nach Ablauf des Durchführungszeitraumes bezahlt werden.

Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsverfahren, d. h. das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung.

Die Erstattung erfolgt einmalig nach Abschluss des Vorhabens und Begleichung der Rechnungen beim Auftragnehmer/ bei der Auftragnehmerin. Die Auszahlung der Fördermittel beantragen Sie durch Einreichung des Projektabschlusses über das Förderportal, in welchem Sie bereits den Antrag auf Förderung gestellt haben. 

Die Mittelbereitstellung für Ihr Vorhaben folgt in erster Linie haushälterischen Gesichtspunkten des geldgebenden Ressorts, im Fall von MID-Gutschein das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima und Energie NRW. Weiterhin berücksichtigt wird die „Projektlaufzeit ihres Vorhabens“, die Sie mit 6, 9 oder 12 Monaten Durchführungszeitraum ausgewählt haben. Um Ihnen nach der Durchführung des Vorhabens Zeit zu geben, die nötigen Nachweise zur Abrechnung bei uns vorzulegen, werden weitere 2 Monate einkalkuliert. Sollten Sie ihr Vorhaben aus diversen Gründen vorzeitig abschließen, werden wir im Rahmen der vorhandenen Haushaltssituation prüfen, ob eine frühere Mittelauszahlung ermöglicht werden kann. Wir würden Sie deshalb bitten, uns immer rechtzeitig über mögliche frühere Projektabschlüsse zu informieren.

Administratives

Wer darf Unterlagen unterzeichnen?

Der oder die Unterzeichnende/n muss/müssen befugt sein, den/die Zuwendungsempfänger/in gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Nein. Dritte können nicht bevollmächtigt werden, für den/die Zuwendungsempfänger/in Informationen zu erhalten oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

Projektabschluss

Was muss ich bei Abschluss des Projektes beachten?

Der Abruf von Fördergeldern erfolgt in digitaler Form über das Förderportal. In Ausnahmefällen können auf Nachfrage auch die benötigten Antragsformulare außerhalb des Förderportales ausgestellt werden.

Der für die Abwicklung zuständigen Stelle (Projektträger Jülich) sind folgende Nachweise online über das Förderportal zu übermitteln:

  • Anforderung der Zuwendungsmittel ( im Förderportal auszufüllender Projektabschluss)
  • Verwendungsnachweis
  • Kopie der Rechhnung des auftragnehmendem Unternehmen inklusive Angaben zum Durchführungszeitraumes 
  • Zahlungsnachweis und/oder Buchungsbelege per Kopie der Kontoauszüge
  • Kurzer Sachbericht der Maßnahme

 

Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach erfolgreicher Einreichung eines Projektabschlusses zeitnah. 

Unter Umständen kann die Einreichung benannter Dokumente auch außerhalb des Förderportales an den Projektträger Jülich erfolgen, sollte jedoch in allen Fällen mit der entsprechenden Ansprechperson von MID-Gutscheine vereinbart werden, s. Kontakt.

Beim Sachbericht handelt es sich um die abschließende Darstellung des Projektes/der Maßnahme mit seinen Ergebnissen.

Mit dem Sachbericht ist eine kurze aber aussagekräftige Beschreibung der durchgeführten Maßnahme sowie der gewonnenen Erkenntnisse/Ergebnisse unter Angabe des Durchführungszeitraums einzureichen. 

Sämtliche mit der Zuwendung zusammenhängende Unterlagen sind mindestens 5 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren.

Aufbewahrungsfristen nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften bleiben hiervon unberührt (s. 6.8 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ANBest-P).

Icons für Mail, Post und Telefon aus Metall liegen auf einem Holztisch
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Kontakt

Sie haben Fragen? Hier finden Sie den direkten Draht zu unseren Ansprechpersonen.

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Antragstellung

Anträge können ausschließlich online eingereicht werden und werden durch den Upload der unterschriebenen Anlage Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Gutschein rechtskräftig. Bitte lesen Sie vorher die  FAQ, in denen wir die häufigsten Fragen zum Programm beantworten.

zum Förderportal

Downloads

Hier finden Sie wichtige Dokumente zu den MID-Gutscheinvarianten zum Download.

Förderbekanntmachung (gültig ab 01.08.2024)

Leitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Kommission