MID-Assistent/in
Auf einen Blick
- Stellen Sie einen Hochschulabsolventen oder eine Hochschulabsolventin projektbezogen als MID-Assistent/in ein, um ein Digitalisierungs-, Nachhaltigkeits- oder Innovationsprojekt umzusetzen
- Arbeitsbeginn max. zwei Jahre nach Hochschulabschluss
- Anteilige Finanzierung der Lohnkosten
- Für Betriebe, in denen max. fünf Mitarbeitende einen akademischen Abschluss besitzen
- Für den direkten Wissens- und Technologietransfer von der Hochschule in Ihren Betrieb
MID-Assistent/in
Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) besteht aus mehreren Teilprogrammen. Neben den MID-Gutscheinen, mit denen externe Dienstleistungen finanziert werden können, sowie MID-Digitale Sicherheit gibt es eine Förderung zur Neueinstellung von akademischen Personal, MID-Assistent/in. Mit dem Teilprogramm MID-Assistent/in unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Kleinst- und kleine Unternehmen dabei, Arbeitsplätze zu schaffen, dem Fachkräftemangel zu begegnen und gleichzeitig den Wissens- und Technologietransfer in den Betrieb hinein voranzutreiben: Junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen werden als MID-Assistent/in im Unternehmen angestellt, um ihr frisch erworbenes Wissen in einem konkreten Digitalisierungs-, Nachhaltigkeits- oder Innovationsprojekt einzubringen.
Wer kann eine/n MID-Assistent/in beantragen?
Eine/n MID-Assistent/in können Kleinst- und kleine Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und weniger als 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent) beantragen. Es gilt dabei die KMU-Definition der Europäischen Kommission.
Von diesen 49 Mitarbeitenden dürfen maximal fünf einen akademischen Abschluss besitzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer eingestellt sind, sowie Werkstudierende werden dabei nicht berücksichtigt.
Was macht ein/e MID-Assistent/in?
Der Fokus des Programms liegt auf der intelligenten (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren, der Erstellung und Erprobung von Prototypen und der grünen Transformation. Dementsprechend können Unternehmen zwischen einem oder mehreren von drei Förderschwerpunkten wählen:
Schwerpunkt a) − Digitale Produkte und Dienstleistungen
In diesem Förderschwerpunkt stehen smarte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Zentrum. Insbesondere wird die branchenspezifische Integration technologischer Großtrends wie maschinellem Lernen, Augmented/Virtual Reality (AR/VR) und Data Mining gefördert. Kleinst- und kleine Unternehmen werden dazu ermutigt, diese Technologien passgenau im eigenen Betrieb einzusetzen und ihre Angebote (insbesondere geschäftsfeldbezogene Software und Applikationen) so innovativ weiterzuentwickeln.
Schwerpunkt b) – Prototypen und MVP
Der zweite Förderschwerpunkt soll Kleinst- und kleine Unternehmen dabei unterstützen, ihre Neu- und Weiterentwicklungen möglichst rasch in der Praxis testen zu können: Gefördert wird die Entwicklung und der Bau von Prototypen beziehungsweise Minimum Viable Products („minimal brauchbares Produkt“, MVP), anhand derer Unternehmen ihre Innovation erproben und validieren und mit erstem Nutzerfeedback weiterentwickeln können.
Schwerpunkt c) – Grüne Transformation
Mit dem dritten Förderschwerpunkt wird es Kleinst- und kleinen Unternehmen ermöglicht, sich nachhaltiger aufzustellen. Der/die MID-Assistent/in kann eingesetzt werden, um Vorhaben umzusetzen, die die Ressourcen- und Energieeffizienz in der Produktion oder in produktbezogenen Prozessen erhöhen oder Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln, die sich auf ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Produktionsverfahren beziehen. Dies kann zum Beispiel durch intelligente Netze in der Produktion oder eine längere Lebensdauer von Produkten erzielt werden.
Mit den verschiedenen Förderschwerpunkten sollen Kleinst- und kleine Unternehmen dabei unterstützt werden, die Trends ihrer Branche aufzugreifen und durch spezifische Projekte passgenau und nachhaltig auf das eigene Unternehmen zu übertragen.
Wichtig: Routine- oder regelmäßige Änderungen an Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen werden nicht gefördert. Es muss immer einen Bezug zu einem konkreten Produkt/Produktionsverfahren oder einer konkreten Dienstleistung geben. Grundlegende Maßnahmen der IT-Sicherheit, die keinen Bezug zu konkreten Projekten haben, werden über MID-Digitale Sicherheit gefördert.
Eine Auflistung der geförderten und nicht geförderten Maßnahmen in den einzelnen Schwerpunkten finden Sie in Anlage A zur Förderbekanntmachung.
Wie läuft die Förderung ab?
Die Antragstellung und alle weiteren Prozesse rund um die Förderung können vollständig digital über das Förderportal abgewickelt werden. Anträge sollen nur von den Unternehmen selbst generiert werden. Der Antrag wird durch den Upload der unterschriebenen Anlage Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Assistent/in vervollständigt und rechtskräftig. Nach vollständigem Eingang wird der Antrag formal und fachlich geprüft.
Die Antragstellung erfolgt nach dem sogenannten „Wartesaalverfahren“. Dieses Verfahren bietet für interessierte Unternehmen eine gute Planbarkeit bei der Antragstellung: Sollte das für einen Monat vorhandene Antragskontingent aufgebraucht sein, kann man sich für einen sogenannten „Wartesaal“ registrieren, bei dem eine individuelle voraussichtliche Wartezeit bis zum Aufruf zur Antragstellung ausgegeben wird. Der Aufruf zur Antragstellung erfolgt dann in der Reihenfolge der Anmeldungen zum „Wartesaal“.
Die Auszahlung der Förderung wird zweimonatlich beantragt und für diesen Zeitraum vorab ausgezahlt. Abhängig von der Zahl der bereits im Unternehmen vorhandenen Mitarbeitenden mit akademischem Abschluss erhält das Unternehmen dabei einen Lohnzuschuss von maximal 48.000 Euro (noch keine akademischen Abschlüsse im Unternehmen) oder maximal 33.000 Euro (bei 1-5 Mitarbeitenden mit akademischem Abschluss) für eine Dauer von jeweils 24 fortlaufenden Monaten. Die Anzahl der Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss wird zum Zeitpunkt der Antragstellung gewertet. Bei einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis wird eine anteilige Zuwendung je nach vereinbarter Arbeitszeit (mind. 50%) gewährt. Die Einstellung von Werkstudierenden kann nicht gefördert werden.
Was gilt es zu beachten?
Personen, die als MID-Assistent/in infrage kommen, dürfen erst nach der Bewilligung des Antrags, allerdings maximal sechs Monate danach, eingestellt werden. Ihr Hochschulabschluss darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, wenn sie die Arbeit als MID-Assistent/in aufnehmen. Der Nachweis erfolgt über das Abschlusszeugnis beziehungsweise die Abschlussurkunde.
Idealerweise sollte ein/e MID-Assistent/in unbefristet angestellt werden, mindestens jedoch für zwei Jahre, und muss ein Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile von mindestens 30.000 Euro (also mindestens 2.500 Euro/Monat) erhalten. Weitere Informationen dazu sind auch in den FAQ zu finden.