MID-Assistent/in

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Auf einen Blick

  • Stellen Sie einen Hochschulabsolventen oder eine Hochschulabsolventin projektbezogen als MID-Assistent/in ein, um ein Digitalisierungs- oder Innovationsprojekt umzusetzen
  • Arbeitsbeginn max. zwei Jahre nach Hochschulabschluss
  • Anteilige Finanzierung der Lohnkosten
  • Für Betriebe, in denen max. fünf Mitarbeitende einen akademischen Abschluss besitzen
  • Für den direkten Wissens- und Technologietransfer von der Hochschule in Ihren Betrieb
Überblick

MID-Assistent/in

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) besteht aus drei Teilprogrammen. Neben den MID-Gutscheinen, mit denen externe Dienstleistungen finanziert werden können, sowie  MID-Digitale Sicherheit gibt es eine Assistenzförderung. Mit dem Teilprogramm MID-Assistent/in unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) kleine Unternehmen dabei, Arbeitsplätze zu schaffen und gleichzeitig den Wissens- und Technologietransfer in den Betrieb hinein voranzutreiben: Junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen werden als MID-Assistent/in im Unternehmen angestellt, um ihr frisch erworbenes Wissen in einem konkreten Digitalisierungs- oder Innovationsprojekt einzubringen.

Wer kann eine/n MID-Assistent/in beantragen?

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Eine/n MID-Assistent/in können kleine Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und weniger als 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent) beantragen. Es gilt dabei die KMU-Definition der Europäischen Kommission.

Von diesen 49 Mitarbeitenden dürfen maximal fünf einen akademischen Abschluss besitzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer eingestellt sind, sowie Werkstudierende werden dabei nicht berücksichtigt. 

Was macht ein/e MID-Assistent/in?

Der Fokus des Programms liegt auf der intelligente (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.

So sollen kleine Unternehmen dabei unterstützt werden, die Trends ihrer Branche aufzugreifen und durch spezifische Projekte passgenau auf das eigene Unternehmen zu übertragen. Ein/e MID-Assistent/in kann beispielsweise für Maßnahmen aus den Bereichen Cyber Physical Systems (inkl. Chancen-/Risikoanalyse), Mensch-Maschine-Schnittstellen oder der Implementierung digitaler Geschäftsmodelle beantragt werden. MID-Assistent/innen können aber auch bei der Entwicklung innovativer, digitaler Geschäftsmodelle eingesetzt werden und z. B. unternehmensspezifische Strategien für digitale Geschäftsmodelle entwickeln oder bei spezifischen Fragestellungen der IT-Sicherheit ihre Kenntnisse einbringen.

Wichtig: Routine- oder regelmäßige Änderungen an Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen werden nicht gefördert; ebenso können grundlegende Maßnahmen der IT-Sicherheit, die keinen Bezug zu konkreten Projekten haben, nicht gefördert werden. Es muss immer einen Bezug zu einem konkreten Produkt/Produktionsverfahren oder einer konkreten Dienstleistung geben.

Wie läuft die Förderung ab?

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Anträge können ausschließlich online gestellt werden und werden durch den Upload der unterschriebenen Anlage Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Assistent/in rechtskräftig. Alle Anträge werden nach vollständigem Eingang formal und fachlich geprüft. Im Mittelpunkt stehen dabei die Plausibilität des Projektkonzepts sowie seine Machbarkeit/Umsetzbarkeit.

Die Auszahlung der Förderung wird zweimonatlich beantragt und für diesen Zeitraum vorab ausgezahlt. Abhängig von der Zahl der bereits im Unternehmen vorhandenen Mitarbeitenden mit akademischem Abschluss erhält das Unternehmen dabei einen Lohnzuschuss von maximal 22.500 Euro pro Jahr (noch keine akademischen Abschlüsse im Unternehmen) oder maximal 15.000 Euro pro Jahr (bei 1-5 Mitarbeitenden mit akademischem Abschluss). Die Förderung läuft über zwei Jahre.

Was gilt es zu beachten?

Personen, die als MID-Assistent/in infrage kommen, dürfen erst nach der Bewilligung des Antrags, allerdings maximal vier Monate danach, eingestellt werden. Ihr Hochschulabschluss darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, wenn sie die Arbeit aufnehmen.

Idealerweise sollte ein/e MID-Assistent/in unbefristet angestellt werden, mindestens jedoch für zwei Jahre, und einen branchenüblichen Lohn erhalten. Weitere Informationen dazu sind auch in den FAQ zu finden.

FAQ
Häufig gestellte Fragen zu MID-Assistent/in

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Kontakt

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Antrag

Anträge können ausschließlich online eingereicht werden und werden durch den Upload der unterschriebenen Anlage Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Assistent/in rechtskräftig. Bitte lesen Sie vorher die  FAQ, in denen wir die häufigsten Fragen zum Programm beantworten.

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