MID-Gutscheine

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MID-Digitalisierung, MID-Analyse, MID-Innovation

+++ HINWEIS +++

Anmeldung zum Losverfahren im Teilprogramm MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit ab sofort offen!

Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Monate wurde das Antragsverfahren für die MID-Teilprogramme MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit auf ein Losverfahren umgestellt.

Antragstellende Unternehmen können sich ab sofort fortlaufend für eine Teilnahme am Losverfahren registrieren. Eine Anmeldung zum Losverfahren ist mit einem bestehenden Zugang zum Förderportal möglich. Die erste Ziehung im Losverfahren wird am 01.04.2024 vorgenommen. Bereits vorbereitete Anträge bleiben im System hinterlegt und können im Falle eines positiven Loses wieder bearbeitet werden.

Die Vorteile des neuen Antragsverfahrens: Allem voran bietet das Losverfahren allen Antragstellenden die gleiche Chance auf eine Förderung, unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem sich die Interessenten für die Teilnahme am Losverfahren registriert haben. Aufgrund der moderaten Absenkung der Förderquoten um jeweils 10% wird es möglich, im laufenden Haushaltsjahr monatlich noch mehr Projekte zu unterstützen. Außerdem können die antragstellenden Unternehmen vom höheren Grenzwert für De-minimis-Beihilfen profitieren.

(Stand: 14.03.2024)

Auf einen Blick

  • Engagieren Sie externe Unterstützung zur Initiierung und Umsetzung von Innovations- und Digitalisierungsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen
  • MID-Digitalisierung: Umsetzung von digitalen Lösungen und Digitalisierung Ihrer Prozesse
  • MID-Analyse: Technologieanalysen für Produkt-, Dienstleistungs- oder Produktionsinnovationen
  • MID-Innovation: Forschung, Entwicklung und Testen von Prototypen bis zur Markt-/Einsatzreife
  • Anteilige Kostenerstattung für die erbrachten Dienstleistungen
  • Für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen
Überblick

MID-Gutscheine

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital besteht aus mehreren Teilprogrammen. Neben der Assistentenförderung, die die Einstellung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen ermöglicht, sowie MID-Digitale Sicherheit gibt es eine Gutscheinförderung. Mit den Gutscheinvarianten MID-Analyse, MID-Innovation und MID-Digitalisierung unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim Technologietransfer, bei externen Analysen und Entwicklungsarbeiten durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie bei der Beratung zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Auch die effiziente digitale Transformation unternehmensinterner Prozesse wird mit MID-Gutscheinen gefördert.

Der Fokus liegt dabei auf einer intelligenten (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen, Produktionsverfahren und Betriebsabläufen. So sollen KMU dabei unterstützt werden, die Trends ihrer Branche aufzugreifen und diese mithilfe spezifischer Projekte passgenau auf das eigene Unternehmen zu übertragen beziehungsweise Unternehmensprozesse effizienter und nachhaltiger zu gestalten.

Wer kann einen MID-Gutschein beantragen?

Einen MID-Gutschein können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen (KMU-Definition der Europäischen Kommission, s. auch FAQ). Die Gutscheine werden vom Unternehmen selbst beantragt, das dann EU-weit frei wählen kann, welchen Auftragnehmer/in es mit der Umsetzung der gewünschten Leistung beauftragt.

Wie kann ein MID-Gutschein eingesetzt werden?

Den MID-Gutschein gibt es in drei Varianten, die auf verschiedenen Handlungsfeldern eingesetzt werden können. Allen Gutscheinen gemeinsam ist die Fokussierung auf die Neu- und Weiterentwicklung beziehungsweise Digitalisierung eigener Produkte, Dienstleistungen, Produktionsverfahren und unternehmensinterner Prozesse im Sinne nachhaltiger Lösungen. Eine Auflistung der förderfähigen und nicht-förderfähigen Projekte ist in den FAQ sowie in den Anlagen A1 - A3  der Förderbekanntmachung  (Downloads) zu finden. Die Laufzeit der Gutscheine kann bei der Beantragung frei gewählt werden und beträgt sechs, neun oder zwölf Monate. Die Dotierung der Gutscheine unterscheidet sich nach der jeweiligen Variante.

MID-Digitalisierung: Digitale Lösungen umsetzen

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Die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung bietet zwei unterschiedliche Förderschwerpunkte: Zum einen können Unternehmerinnen und Unternehmer eine externe Expertise für die (Weiter-)Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren erhalten. Die externen Dienstleistungen können dabei in Form von Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten geschehen. Dabei kann auch zunächst eine Potenzialanalyse beauftragt werden, die konkrete Umsetzung ist jedoch obligatorisch.
Zum anderen können sie ihren Betrieb digital aufstellen und unternehmensinterne Prozesse durch den Einsatz entsprechender Hard- und Software digitalisieren. Im Fokus steht dabei insbesondere eine intelligente, nachhaltige Transformation.

Die Förderung des MID-Digitalisierung ist mit bis zu 15.000 Euro dotiert.

Weitere Informationen zur Gutscheinvariante MID-Digitalisierung finden Sie hier.

MID-Analyse: Potenziale entdecken

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Mit Hilfe des MID-Analyse können Unternehmerinnen und Unternehmer wissenschaftliche und technologische Expertise aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen hinzuziehen. So haben sie die Möglichkeit, die Machbarkeit ihrer Vorhaben zu prüfen, geeignete Werkstoffe zu untersuchen oder Zukunftsthemenfelder (z. B. Quantentechnologie, urbane Energielösungen, Wasserstoffwirtschaft) zu analysieren, bevor in einem nächsten Schritt (etwa mit MID-Innovation) neue Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren entwickelt werden.

Die Förderung des MID-Analyse ist mit bis zu 15.000 Euro dotiert.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Gutscheinvariante MID-Analyse.

MID-Innovation: Ideen (weiter-)entwickeln

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Mit der Gutscheinvariante MID-Innovation können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen Prototypen bauen lassen, innovative Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren testen, anpassen und sie bis zur Markt- bzw. Einsatzreife weiterentwickeln. Voraussetzung für diese Gutscheinvariante sind bereits vorliegende Analyseergebnisse aus einer Vorfeldstudie. Für die Entwicklungsarbeiten können ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen beauftragt werden.

Die Förderung des MID-Innovation ist mit bis zu 40.000 Euro dotiert.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Gutscheinvariante MID-Innovation.

Wie läuft die Förderung ab?

Die Antragstellung und alle weiteren Prozesse rund um die Förderung können vollständig digital über das  Förderportal abgewickelt werden. Anträge sollen nur von den Unternehmen selbst generiert werden. Der Antrag wird durch den Upload der unterschriebenen und eingescannten Anlage Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Gutscheine vervollständigt und rechtskräftig. Nach vollständigem Eingang wird der Antrag formal und fachlich geprüft. Im Mittelpunkt stehen dabei die Plausibilität des Projektkonzepts sowie seine Machbarkeit/Umsetzbarkeit.

Die Förderung wird nach dem Ausgabenerstattungsverfahren ausgezahlt. Das heißt, das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung und fordert die entstandenen Kosten nach Abschluss des Projektes an. Je nach Größe des Unternehmens und je nach Gutscheinvariante werden zwischen 50 und 70 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet. Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens können beispielsweise nicht erstattet werden. Die Projektlaufzeit ist bei der Antragstellung wählbar und kann sechs, neun oder zwölf Monate betragen. 

Was gilt es zu beachten?

Die Unternehmen, die die externen Dienstleistungen erbringen, müssen nicht speziell zertifiziert werden. Mehrere Auftragnehmer/innen können nicht beauftragt werden. Infrage kommen für die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der freien Wirtschaft. Für die Gutscheinvarianten MID-Analyse und MID-Innovation können ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen beauftragt werden. Die beauftragte Einrichtung sollte in jedem Fall über einschlägige Referenzen und Kompetenzen verfügen.

In einem Zeitraum von zwei Jahren kann ein Unternehmen nur eine Gutscheinvariante in Anspruch nehmen. Weitere Informationen sind auch in den FAQ zu finden.

FAQ
Häufig gestellte Fragen

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MID-Gutscheine, MID-Innovation

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Kontakt

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Antrag & Abwicklung

Anträge können ausschließlich digital über das  Förderportal eingereicht werden und werden durch den Upload der unterschriebenen Anlage Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Gutschein rechtskräftig. Bei der Antragstellung gilt ein „Losverfahren“ . Auch alle weiteren Prozesse rund um die Förderung werden über das Förderportal abgewickelt. Bitte lesen Sie vor Antragstellung die  FAQ, in denen wir die häufigsten Fragen zum Programm beantworten.

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