MID-Analyse
Antragsstopp für Teilprogramme des Förderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital ab dem 01. Juli 2025
Bitte beachten Sie , dass die Gutscheinvarianten MID-Analyse und MID-Innovation ab dem 01. Juli 2025 nicht mehr zur Antragstellung geöffnet sind. Daher sind gegenwärtig keine Registrierungen für das Losverfahren mehr möglich. Weitere Losziehungen werden nicht durchgeführt.
MID-Analyse
Seit 01. Juli 2025 können keine neuen Gutscheine der Variante MID-Analyse mehr beantragt werden. Alle Informationen im Folgenden gelten ausschließlich für Unternehmen, die bereits gefördert werden.
Abwicklung
Alle Prozessse rund um die Förderung können vollständig digital über das Förderportal abgewickelt werden. Anträge sollen nur von den Unternehmen selbst generiert werden.
Sobald ein Unternehmen eine Förderzusage (Zuwendungsbescheid) per Post erhalten hat, kann es die im Antrag genannte Hochschule oder Forschungseinrichtung mit Sitz in der Europäischen Union beauftragen.
Die Förderung erfolgt für sechs, neun oder zwölf Monate nach dem Ausgabenerstattungsprinzip, bei dem die Unternehmen zunächst in Vorleistung gehen und nach dem Projektabschluss den Förderanteil zurückerstattet bekommen. Der Anteil der Rückerstattung (Förderquote) liegt für Kleinst- und kleine Unternehmen sowie für mittlere Unternehmen bei 50 Prozent. Weitere Infos zum Ablauf der Förderung finden Sie in den FAQ.