MID-Digitalisierung

©Seventyfour - stock.adobe.com

+++ HINWEIS +++

Anmeldung zum Losverfahren im Teilprogramm MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit ab sofort offen!

Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Monate wurde das Antragsverfahren für die MID-Teilprogramme MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit auf ein Losverfahren umgestellt.

Antragstellende Unternehmen können sich ab sofort fortlaufend für eine Teilnahme am Losverfahren registrieren. Eine Anmeldung zum Losverfahren ist mit einem bestehenden Zugang zum Förderportal möglich. Die erste Ziehung im Losverfahren wird am 01.04.2024 vorgenommen. Bereits vorbereitete Anträge bleiben im System hinterlegt und können im Falle eines positiven Loses wieder bearbeitet werden.

Die Vorteile des neuen Antragsverfahrens: Allem voran bietet das Losverfahren allen Antragstellenden die gleiche Chance auf eine Förderung, unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem sich die Interessenten für die Teilnahme am Losverfahren registriert haben. Aufgrund der moderaten Absenkung der Förderquoten um jeweils 10% wird es möglich, im laufenden Haushaltsjahr monatlich noch mehr Projekte zu unterstützen. Außerdem können die antragstellenden Unternehmen vom höheren Grenzwert für De-minimis-Beihilfen profitieren.

(Stand: 14.03.2024)

Auf einen Blick

  • Analyse und Umsetzung eines konkreten Digitalisierungsprojekts
  • Externe Begleitung für die (Weiter-) Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren
  • Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der freien Wirtschaft
  • Potenzialanalyse möglich, Umsetzungsschritt obligatorisch
  • Digitalisierung unternehmensinterner Prozesse
  • Dotiert mit bis zu 15.000 Euro
Überblick

MID-Digitalisierung

MID-Digitalisierung ermöglicht es Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen, konkrete Digitalisierungsprojekte umzusetzen. Unternehmerinnen und Unternehmer können mithilfe des Gutscheins einen umfassenden Digitalisierungsauftrag an externe Auftragnehmer vergeben, um intelligente und digitale Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren weiter- oder neu zu entwickeln. Dabei können bei einer wissenschaftlichen Einrichtung oder einem Unternehmen Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten beauftragt werden. Daneben kann Hard- und Software zu Digitalisierungszwecken innerbetrieblicher Prozesse angeschafft werden.

Am Anfang des Projekts kann ein Analyseschritt stehen. So kann beispielsweise in einer Potenzial- oder Status-quo-Analyse untersucht werden, in welchem Ausmaß das neue oder zu optimierende Produkt, Produktionsverfahren oder die Dienstleistung bereits digitalisiert ist. Im Fokus des Projekts muss aber der zweite, obligatorische Schritt stehen: die Umsetzung der geplanten Entwicklung. 
 

Förderschwerpunkte

Das Projekt kann in allen Branchen und Themenfeldern angesiedelt sein. Bei der Gutscheinvariante MID-Digitalisierung können Unternehmen zwischen zwei Förderschwerpunkten wählen:
Schwerpunkt a) − Digitale Produkte und Dienstleistungen
In diesem Förderschwerpunkt stehen smarte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Zentrum. Insbesondere wird die branchenspezifische Integration technologischer Großtrends wie maschinellem Lernen, Augmented/Virtual Reality (AR/VR) und Data Mining gefördert. KMU werden dazu ermutigt, diese Technologien passgenau im eigenen Betrieb einzusetzen und ihre Angebote so innovativ weiterzuentwickeln.
Anwendungsfälle können zum Beispiel AR- oder VR-gestützte Lösungen im Kundenservice oder ein intelligentes Backend sein, über das nicht nur Kursinhalte zur Verfügung gestellt werden, sondern auch deren Nutzung automatisiert ausgewertet wird. Aber auch maschinell ausgewertete Produktionsdaten zur Reduzierung von Ausschusszahlen oder Nachrüstzeiten sind denkbar. Idealerweise sollte bei den Projekten auch die IT-Sicherheit berücksichtigt werden − reine/allgemeine Maßnahmen aus diesem Bereich werden jedoch nicht gefördert.
  • Status-quo-/Potenzialanalyse des Digitalisierungsgrades des zu optimierenden oder neuen Produkts, der zu optimierenden oder neuen Dienstleistung oder des Produktionsverfahrens
  • Umsetzung der geplanten Maßnahme (obligatorisch!)
  • Ausgabenposition „Dienstleistung“: reine Entwicklungs- und/oder Umsetzungsdienstleistung Dritter zur Erfüllung des o. g. Zuwendungszwecks, die von einer auftragnehmenden Stelle (wissenschaftliche Institution, Unternehmen der freien Wirtschaft, z. B. Ingenieurbüro, IT-Unternehmen, Start-up etc.) durchgeführt wird
  • Neue und individuelle Entwicklungen Dritter zur Erfüllung des o. g. Schwerpunkts
  • Berücksichtigung der Thematik IT-Sicherheit im Zusammenhang mit der Produkt-/Dienstleistungsentwicklung (ausdrücklich erwünscht!)
Schwerpunkt b) − Digitale Prozesse
Im zweiten Förderschwerpunkt stehen unternehmensinterne Prozesse im Fokus. In diesem Schwerpunkt können KMU einerseits branchenspezifische Hard- und Software beschaffen, um diese Abläufe effizienter und digitaler zu gestalten (z. B. CAM- und BIM-Software). Andererseits wird auch die Anschaffung von Dokumenten-Management-Software (DMS) und Waren- und Lagerwirtschaftssystemen gefördert. Unternehmen können so wichtige Schritte hin zu einem papierlosen Büro gehen und sich gleichzeitig effizienter und nachhaltiger aufstellen.
  • ausschließlich Erstbeschaffungen aller förderfähigen Maßnahmen (keine Updates!)
  • spezifische Branchen-Software-Lösungen, z. B. CAD-, CAM- und BIM-Software, sowie branchenspezifische Lösungen für beispielsweise Garten- und Landschaftsbau und weitere Gewerke
  • Dokumentenmanagement-Software (DMS), inkl. Ergänzung durch Hochleistungs-Dokumentenscanner
  • Enterprise-Resource-Planning-Software (ERP),
  • Waren- und Lagerwirtschaftssystem inklusive Ergänzung durch Funkboniersysteme
  • Lizenzgebühren für förderfähige Maßnahmen sind für bis zu 12 Monate förderfähig, wenn sie innerhalb des Durchführungszeitraums anfallen.
  • Tätigkeiten zur Installation und Einweisung im Rahmen der Durchführung der Maßnahme sind förderfähig, wenn sie vom Anbieter der Investition ebenfalls angeboten werden.
Eine Auflistung der geförderten Maßnahmen in den einzelnen Schwerpunkten finden Sie auch in Anlage A1 zur Förderbekanntmachung.

Antragstellung & Abwicklung

Die Antragstellung und alle weiteren Prozesse rund um die Förderung können vollständig digital über das Förderportal abgewickelt werden. Anträge sollen nur von den Unternehmen selbst generiert werden. Der Antrag wird durch den Upload der unterschriebenen und eingescannten Anlage Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Gutschein vervollständigt und rechtskräftig. Nach vollständigem Eingang wird der Antrag formal und fachlich geprüft. Im Mittelpunkt stehen dabei die Plausibilität des Projektkonzepts sowie seine Machbarkeit/Umsetzbarkeit.

Sobald ein Unternehmen eine Förderzusage (Zuwendungsbescheid) per Post erhalten hat, kann es die im Antrag genannte Hochschule, Forschungseinrichtung oder das Unternehmen der freien Wirtschaft (Start-up, Ingenieurbüro, IT-Beratung, etc.) mit Sitz in der Europäischen Union beauftragen.

Die Förderung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip, das heißt, dass die Unternehmen zunächst in Vorleistung gehen und nach dem Projektabschluss den Förderanteil zurückerstattet bekommen. Der Anteil der Rückerstattung (Förderquote) liegt für Kleinst- und kleine Unternehmen bei 70 Prozent, für mittlere Unternehmen bei 50 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 15.000 Euro. Weitere Infos zu Fördervoraussetzungen, Antragstellung und Ablauf der Förderung finden Sie in den FAQ.

Eine Übersicht über alle MID-Gutscheinvarianten und den Ablauf der Förderung finden Sie hier.

FAQ
Häufig gestellte Fragen

©Song_about_summer - stock.adobe.com
Icons für Mail, Post und Telefon aus Metall liegen auf einem Holztisch
©fotomek - stock.adobe.com

Kontakt

Sie haben Fragen? Hier finden Sie den direkten Draht zu unseren Ansprechpersonen.

mehr

Antrag & Abwicklung

Anträge können ausschließlich digital über das  Förderportal eingereicht werden und werden durch den Upload der unterschriebenen Anlage Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Gutschein rechtskräftig. Bei der Antragstellung gilt ein „Losverfahren“ . Auch alle weiteren Prozesse rund um die Förderung werden über das Förderportal abgewickelt. Bitte lesen Sie vor Antragstellung die  FAQ, in denen wir die häufigsten Fragen zum Programm beantworten.

zum Förderportal