MID-Digitalisierung
Auf einen Blick
- Analyse und Umsetzung eines konkreten Digitalisierungsprojekts
- Externe Begleitung für die (Weiter-) Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren
- Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der freien Wirtschaft
- Potenzialanalyse möglich, Umsetzungsschritt obligatorisch
- Digitalisierung unternehmensinterner Prozesse
- Dotiert mit bis zu 15.000 Euro
MID-Digitalisierung
MID-Digitalisierung ermöglicht es Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen, konkrete Digitalisierungsprojekte umzusetzen. Unternehmerinnen und Unternehmer können mithilfe des Gutscheins einen umfassenden Digitalisierungsauftrag an externe Auftragnehmer vergeben, um intelligente und digitale Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren weiter- oder neu zu entwickeln. Dabei können bei einer wissenschaftlichen Einrichtung oder einem Unternehmen Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten beauftragt werden. Daneben kann Hard- und Software zu Digitalisierungszwecken innerbetrieblicher Prozesse angeschafft werden.
Förderschwerpunkte
Antragstellung & Abwicklung
Die Antragstellung und alle weiteren Prozesse rund um die Förderung können vollständig digital über das Förderportal abgewickelt werden. Anträge sollen nur von den Unternehmen selbst generiert werden. Der Antrag wird durch den Upload der unterschriebenen und eingescannten Anlage Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Gutschein vervollständigt und rechtskräftig. Nach vollständigem Eingang wird der Antrag formal und fachlich geprüft. Im Mittelpunkt stehen dabei die Plausibilität des Projektkonzepts sowie seine Machbarkeit/Umsetzbarkeit.
Die Antragstellung erfolgt nach dem „Windhund-Verfahren“: Es steht ein monatliches Förderkontingent zur Verfügung. Ist dieses ausgeschöpft, schließt das System und es können keine weiteren Anträge eingereicht werden. Anträge können im Förderportal gespeichert werden und dann wieder ab dem ersten Tag des Folgemonats digital eingereicht werden.
Sobald ein Unternehmen eine Förderzusage (Zuwendungsbescheid) per Post erhalten hat, kann es die im Antrag genannte Hochschule, Forschungseinrichtung oder das Unternehmen der freien Wirtschaft (Start-up, Ingenieurbüro, IT-Beratung, etc.) mit Sitz in der Europäischen Union beauftragen.