FAQ
Häufige Fragen zu MID-Gutscheinen
Die MID-Gutscheine sind ein Teilprogramm des Förderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital.
In der nachfolgenden FAQ-Sammlung finden Sie Antworten auf Fragen, die rund um das Programm „Mittelstand Innovativ & Digital“ MID-Gutscheine mit den Bausteinen MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation immer wieder gestellt werden. Alle relevanten Dokumente finden Sie zum Download in der nebenstehenden grauen Box oder auf unserer Download-Seite.
Das Teilprogramm MID-Gutscheine wendet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen.
Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Die getätigte Maßnahme muss ihr Wirkung an einem Standort in NRW entfalten.
Gemäß der Definition ist ein Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt". Der bestimmende Faktor ist die wirtschaftliche Tätigkeit, nicht die Rechtsform. In der Praxis bedeutet dies, dass Selbstständige, Familienunternehmen, Personengesellschaften und Vereinigungen oder sonstige Einheiten, die regelmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, als Unternehmen angesehen werden können. Als wirtschaftliche Tätigkeit wird üblicherweise der Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis auf einem bestimmten/direkten Markt angesehen. Weitere Informationen können dem Leitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Kommission entnommen werden.
Um diese Frage zu beantworten, muss sowohl die Größe des Unternehmens (Mitarbeiter/innenzahl, Umsatz- und Bilanzsumme) als auch die Beziehung zu anderen Unternehmen (Kapitalbeteiligung, Kontrolle von Stimmrechten, Recht zur Ausübung eines beherrschenden Einflusses) berücksichtigt werden.
Unternehmensgröße
KMU werden definiert als Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro aufweisen.
Es gelten folgende Abgrenzungen:
- Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter/innen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro,
- Kleinst Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter/innen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro,
- Mittleres Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter/innen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
Maßgeblich sind dafür die Daten der letzten drei Jahresabschlüsse.
Bei der Beziehung zu anderen Unternehmen sind die Kapitalbeteiligung, die Kontrolle von Stimmrechten und das Recht zur Ausübung eines beherrschenden Einflusses entscheidend. Der Leitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Kommission liefert hier eine gute Anleitung zur Bestimmung Ihres Status und der notwendigen Daten. Hat das antragstellende Unternehmen verbundene oder Partnerunternehmen, kommt es auch auf die unter "Wann bin ich ein Unternehmen" benannten KMU-Daten dieser verbundenen oder Partnerunternehmen an.
Start-ups können Förderanträge stellen. Das Unternehmen muss die Gründungsphase abgeschlossen und abschließend eine Rechtsform gewählt haben. Zudem sollte die Eintragung im Handelsregister abgeschlossen sein.
Ein Unternehmen mit der Rechtsform „Unternehmen in Gründung" ist von der Antragstellung ausgeschlossen.
Es werden drei Gutscheinvarianten angeboten, die unterschiedliche Ziele verfolgen und unterschiedlich dotiert sind. Auch der Katalog der jeweils förderfähigen Maßnahmen unterscheidet sich.
MID-Digitalisierung: Analyse und Umsetzung von Digitalisierungslösungen
Fördersumme: bis zu 15.000 €
MID-Analyse: Technologieanalysen für Produkt- oder Dienstleistungsinnovationen sowie innovative Produktionsverfahren und/oder deren Machbarkeit. Im Fokus dieser Gutscheinvariante stehen insbesondere auch Zukunftsthemen.
Fördersumme: bis zu 15.000 €
MID-Innovation: Forschung, Entwicklung und Umsetzung von Innovationsvorhaben
Fördersumme: bis zu 40.000 €
Im Rahmen des Teilprogramms MID-Gutscheine gibt es drei unterschiedliche Gutscheinvariationen:
MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation
Die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung bietet zwei unterschiedliche Förderschwerpunkte:
a) Digitale Produkte und Dienstleistungen
(Weiter-)Entwicklung von intelligenten und smarten Produkten, Dienstleistungen, welche am Markt angeboten werden. Im Fokus der Entwicklung steht die Integration von intelligenten Applikationen und Methoden, wie beispielsweise Algorithmen des maschinellen Lernens, Verfahren des Data Mining, Methoden der Echtzeit- und Hochgeschwindigkeitsverarbeitung sowie AR/VR-Anwendungen. Die konkrete Umsetzung ist obligatorisch.
b) Digitale Prozesse
Mit dem Schwerpunkt b) werden Unternehmen darin unterstützt, Prozesse durch den Einsatz entsprechender Hard- & Software effizient, lückenlos und nachhaltig zu transformieren. Folgend die abschließende Auflistung der förderfähigen Maßnahmen:
- Zulässig sind ausschließlich Erstbeschaffungen der förderfähigen Maßnahmen
- Spezifische Branchensoftwarelösungen, z.B. CAD-, CAM- und BIM-Software sowie branchenspezifische Lösungen für bspw. GaLaBau und weitere Gewerke
- Dokumentenmanagementsoftware (DMS), inkl. Ergänzung durch Hochleistungs-Dokumentenscanner
- Enterprise-Resource-Planning-Software (ERP)
- Waren- und Lagerwirtschaftssystem inklusive Ergänzung durch Funkboniersysteme
- Lizenzgebühren für förderfähige Maßnahmen sind für bis zu 12 Monate förderfähig, sofern diese innerhalb des Durchführungszeitraumes anfallen
- Tätigkeiten im Rahmen der Durchführung der Maßnahme zur Installation und Einweisung, sofern sie vom Anbieter der Investition ebenfalls angeboten werden können, sind förderfähig
- Zulässig ist hierbei ausschließlich die Erstbeschaffung (dies beinhaltet keine Updates)
Die Gutscheinvariante MID-Analyse wird für eine externe, wissenschaftliche und technologi-sche Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder eines innovativen Produktionsverfahrens verwendet.
Gefördert werden im Zusammenhang mit den o.g. Schwerpunkten zur Lösung der wissenschaftlich/technologischen Fragestellungen:
- Technologierecherchen
- Machbarkeitsstudien
- Werkstoffstudien
- Studien zur Produktionstechnik
- Konzeption neuer Produktideen /Machbarkeitsstudien
- Die Ausgabenposition „Dienstleistung“. Hierbei handelt es sich um reine Beratungs-, Entwicklungs- und/oder Umsetzungsdienstleistung Dritter zur Erfüllung des o.g. Zuwendungszwecks, welche von einer wissenschaftlichen Institution durchgeführt wird.
- Wobei die hier erwähnten Studien als erste Vorversuche und Literaturrecherche definiert sind, die kurz eine generelle Machbarkeit nachweisen.
Als Auftragnehmer/in sind bei dieser Gutscheinvariante ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen zugelassen. Die Vergabe von Unteraufträgen ist nicht zulässig.
Gefördert werden im Zusammenhang mit den Schwerpunkten:
- Bau von Prototypen in einer Laborumgebung / Schnittstellen zu bestehenden Systemen
- Aufbau von Pilotlinien, wenn dies für die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist
- Demonstrationsmaßnahmen
- Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld
- Die Ausgabenposition „Dienstleistung“. Hierbei handelt es sich um eine reine Beratungs-, Entwicklungs- und/oder Umsetzungsdienstleistung Dritter zur Erfüllung des o.g. Zuwendungszwecks, welche von einer wissenschaftlichen Institution durchgeführt wird.
Als Auftragnehmer/in sind bei dieser Gutscheinvariante ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen zugelassen. Die Vergabe von Unteraufträgen ist nicht zulässig.
Aufgliederung nach Gutscheinvariante:
MID-Digitalisierung:
a) Digitale Produkte und Dienstleistungen: Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen
b) Digitale Prozesse: Erwerb von förderfähigen Soft- und Hardwareprodukten
MID-Analyse:
Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen
MID-Innovation:
Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen
Die Vergabe von Unteraufträgen ist nicht zulässig sowie reine Beratungsdienstleistungen für den Bereich Digitalisierung ausgeschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für eine Förderung obligatorisch.
Der Kauf von ausgewählter Hardware/Software ist nur im Rahmen von des Schwerpunktes 2.1b) Digitale Prozesse möglich.
Der Kauf von Hardware oder Bauteilen beispielsweise zur Erstellung eines Prototyps ist nicht zuwendungsfähig. Einen Überblick über weitere nicht-förderfähige Maßnahmen können Sie der Förderbekanntmachung entnehmen.
Die drei Gutscheinvarianten sind wie folgt dotiert:
- MID-Digitalisierung & MID- Analyse: bis zu 15.000 €
- MID-Innovation: bis zu 40.000 €
Es gilt für alle MID-Gutscheine eine maximale Förderquote von 50 Prozent für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen.
Die Fördersumme errechnet sich aus der Nettosumme des Angebotes sowie Ihrer Förderquote. Für die Berechnung ist auch die beantragte Gutscheinvariante wichtig (s. auch die Fragen zu Gutscheinvarianten).
Beispiel:
Sie möchten die Gutscheinvariante MID-Analyse beantragen. Ihr Unternehmen beschäftigt 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist daher als kleines Unternehmen einzustufen. In diesem Fall ergibt sich eine Förderquote von 50% bis zu einem Maximalwert von 15.000,00 €.
Fall A:
Die Nettosumme im Angebot beträgt 18.000,00 €:
Dies ergibt eine Fördersumme von 9.000,00 € (Förderquote 50%)
Fall B:
Die Nettosumme im Angebot beträgt 31.000,00 €:
Dies ergibt eine rechnerische Fördersumme von 15.500,00 € (Förderquote 50%). Achtung: Hier greift die Regelung zur maximalen Fördersumme!
Die maximale Fördersumme von 15.000,00 € kann nicht überschritten werden.
Die Mehrkosten entfallen auf den Eigenanteil.
Ja, die Ausgaben dürfen höher liegen. Eine Erstattung erfolgt lediglich bis zur maximalen Fördersumme. Die weiteren Ausgaben entfallen auf den Eigenanteil.
Gerne verdeutlichen wir dies an einem Beispiel:
Bei einem Unternehmen mit einer Förderquote von 50% liegt die maximal mögliche Fördersumme beispielsweise bei MID-Digitalisierung bei 15.000 €. Die Rechnung für die Umsetzungsdienstleistung liegt bei 42.000 € netto.
Rechnerisch würde sich hier eine Fördersumme in Höhe von 21.000 € ergeben, es erfolgt allerdings eine Förderung in Höhe von 15.000 €, da damit die maximal mögliche Fördersumme erreicht ist.
Ja, eine Förderung ist nur oberhalb der sogenannten Bagatellgrenze möglich. Die Zuwendung für ein Vorhaben kann daher nur dann ausgesprochen werden, wenn die Zuwendungssumme folgende Untergrenzen überschreitet:
- MID-Digitalisierung: 4.000,00 €
- MID-Analyse: 4.000,00 €
- MID-Innovation: 10.000,00 €
Beispiel I:
Bei einem Unternehmen mit einer Förderquote von 50 % und der geplanten Gutscheinvariante MID-Analyse liegen die kalkulierten Projektausgaben bei 5.000,00 € (netto). Die rechnerische Fördersumme läge somit bei 2.500,00 €. Die Förderung ist aber nicht möglich, da die zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben unterhalb der min. Fördersumme/Bagatellgrenze liegen.
Beispiel II:
Bei einem Unternehmen mit einer Förderquote von 50 % und der geplanten Gutscheinvariante MID-Analyse liegen die kalkulierten Projektausgaben bei 15.000,00 € (netto). Die rechnerische Fördersumme läge somit bei 7.500,00 €. Eine Förderung ist möglich, da die zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben oberhalb der min. Fördersumme/Bagatellgrenze liegen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in eine Anmeldung zum sogenannten „Losverfahren“ und eine daran anschließende Antragstellung. Förderinteressenten melden sich im Förderportal zum Losverfahren an. Die durch das Losverfahren ermittelten Unternehmen erhalten im Anschluss personalisierte Zugangsdaten, welche eine digitale Antragstellung innerhalb von 28 Tagen im Förderportal ermöglichen. Erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen wird der Antrag formal und fachlich geprüft. Es gilt zu beachten, dass der Erhalt dieser Zugangsdaten nicht mit einer automatischen Förderzusage gleichzusetzen ist.
In einem Algorithmus-basiertem Zufallsverfahren, hier „Losverfahren“ genannt, wird jeden Monat ein verfügbares Förderkontingent unter allen registrierten Teilnehmenden vergeben. Voraussetzung ist, dass die Anzahl der Teilnehmenden die Höhe der verfügbaren Förderungen pro Monat übersteigt und damit eine faire, auf Zufall-basierte Vergabe ermöglicht werden muss.
Die Ziehung erfolgt monatlich. Die Termine werden im Förderportal veröffentlicht. Nicht ausgeloste Unternehmen können im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig, allerdings muss die erneute Teilnahmeabsicht aktiv im Förderportal bestätigt werden. Die durch das Losverfahren ausgewählten Unternehmen werden im Anschluss an die Losung für das Antragsverfahren freigeschaltet und erhalten die Zugangsdaten, mit denen sie einen Antrag im Förderportal stellen können. Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung von Zugangsdaten keine automatische Förderzusage darstellt.
Über das Förderportal MID-Gutscheine können Sie die Antragstellung, die Einreichung von Nachweisen, den Projektabschluss und alle weiteren Prozesse digital abwickeln.
Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:
- Ein Nachweis über die Geschäftstätigkeit (Kopie der Gewerbeanmeldung/des Handelsregisterauszuges (als GmbH, e.K., UG, AG, oHG, KG, GmbH & Co.KG ist zwingend der Handelsregisterauszug beizufügen), eine Bescheinigung des Finanzamtes (bei freiberuflich tätigen Personen))
- das Angebot der Hochschule/Forschungseinrichtung bzw. des Unternehmens
- die Ergebnisse der Vorstudie (nur bei Antrag auf MID-Innovation) und
- die Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Gutschein
Bitte halten Sie die Dokumente im pdf-Format bereit. Diese müssen im Rahmen der Antragstellung im Förderportal hochgeladen werden. Der Antrag ist in digitaler Form zu erstellen und wird durch den Upload der unterschriebenen Anlage Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Gutschein an den Projektträger Jülich rechtskräftig. Nur vollständige Anträge können berücksichtigt werden.
Mit der Existenzgründung besteht für folgende Rechtsformen die Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister:
- Eingetragene Kaufleute (e.K.)
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
- Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co.KG)
Für Kleingewerbe-Betriebe und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) ist der Eintrag freiwillig. Hier ist als Nachweis eine Gewerbeanmeldung ausreichend.
Freiberufler/innen reichen eine Bescheinigung in Steuersachen (so steht es oft auf den Bescheinigungen der Finanzämter) des zuständigen Finanzamtes ein.
Für Steuerberater/innen erfolgt die Eintragung bei der Steuerberaterkammer.
Für Ärzte/Ärztinnen oder Arztpraxen erfolgt eine Eintragung in die Ärztekammer bzw. in das Partnerschaftsregister.
Aus dem eingereichten Handelsregistereintrag müssen mindestens die folgenden Informationen hervorgehen:
- Adresse
- Name des Unternehmens
- Geschäftsführer/in und Vertretungsbefugnis-Regelung
- Falls eine (Verwaltungs-)Gesellschaft als einzige Geschäftsführung einer GmbH & Co. KG eingetragen ist, dann benötigen wir ebenfalls den Handelsregisterauszug dieser Gesellschaft
Bei De-minimis-Beihilfen oder Förderungen handelt es sich um geringfügige staatliche Beihilfen. Die Zuwendung erfolgt nach der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf maximal 300.000 Euro pro Unternehmen bzw. für einen Zeitraum von drei Steuerjahren.
Hierzu zählen alle Beihilfen, für die Sie eine De-minimis-Erklärung erhalten haben wie z. B. NRW-Soforthilfe, PtJ-Zuschuss , BAFA-Beteiligung.
Wenn Sie unsicher sind, ob bereits gewährte Zuwendungen in der De-minimis-Erklärung erfasst werden müssen, wenden Sie sich bitte an den/die jeweilige/n Beihilfegeber/in.
Im Antrag müssen Sie Angaben zu Ihrem Unternehmen (Was machen wir/ich?) oder der Zahl der Beschäftigten machen. Darüber hinaus müssen Sie eine Beschreibung Ihres Vorhabens anhand von vier Leitfragen/Kernthemen verfassen:
1 Produkt/ Prozess
Welches Produkt, welche Dienstleistung, welcher Prozess oder welches Produktionsverfahren soll im Rahmen des Projektes digitalisiert/entwickelt/weiterentwickelt werden? (Max. 650 Zeichen)
2 Problemstellung
Beschreiben Sie kurz die Problemstellung/Herausforderung in diesem Projekt. (Max. 1500 Zeichen)
3 Tätigkeitsbeschreibung
Beschreiben Sie kurz die Tätigkeit des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin innerhalb des Projektes. Wie soll die Problemstellung gelöst/bearbeitet werden? (Max. 1500 Zeichen)
4 Effekt der Maßnahme
Hier erhalten Sie eine Auswahl an positiven bzw. nachhaltigen Effekten, die Sie einfach auswählen können.
Nach Einreichung eines vollständigen Antrages im Förderportal beträgt die Verarbeitung Ihrer Unterlagen in der Regel 6 Wochen.
Der Bescheid zum Ergebnis der Antragsprüfung wird Ihnen auf postalischem Wege an Ihre angegebene Geschäftsadresse zugestellt.
In einem Zeitraum von zwei Jahren kann von einem Unternehmen nur eine Gutscheinvariante in Anspruch genommen werden. Hierbei müssen auch Gutscheinförderungen vom Vorgängerprogramm Mittelstand.innovativ! und MID-Invest berücksichtigt werden.
Maßgeblich für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des letzten Mittelabrufes bzw. des jeweiligen Förderbausteines. Dies schließt verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen mit ein, das heißt Unternehmen, die gemäß EU-Definition verflochten sind (s. Leitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Kommission).
Die Gutscheinvariante MID-Innovation kann hingegen ohne zeitliche Einschränkung auch auf Analyseergebnissen der Gutscheinvariante MID-Analyse bzw. dem bis 2019 geltenden Innovationsgutschein B aufbauen.
Ja, dies ist möglich. Es muss sich dabei aber um zwei voneinander abgegrenzte Vorhaben handeln. Dies muss aus den Antragsunterlagen deutlich hervorgehen.
Eine Förderung für dasselbe Vorhaben aus beiden Teilprogrammen ist nicht möglich (Ausschluss der Doppelförderung)!
Eine Kombination ist nur für die Varianten MID-Analyse und MID-Innovation möglich. Eine parallele Beantragung ist allerdings nicht möglich.
Kombinationsmöglichkeiten der MID-Gutscheine. ©PtJ
Die gemeinsame Beantragung ist nicht möglich.
Voraussetzung zur Beantragung der Variante MID-Innovation sind bereits vorliegende Analyseergebnisse aus einer Vorfeldstudie zu einem Produkt, einer Dienstleistung oder einem Produktionsverfahren.
Ja. Voraussetzung zur Beantragung der Variante MID-Innovation sind bereits vorliegende Analyseergebnisse aus einer Vorfeldstudie zu einem Produkt, einer Dienstleistung oder einem Produktionsverfahren. Diese können aus einer MID-Analyse stammen, sie können aber auch aus einer vergleichbaren, nicht geförderten Analyse entnommen werden.
Ja, dies ist möglich. Die Gutscheinvariante MID-Innovation kann auch auf Analyseergebnissen des bis 2019 geltenden Innovationsgutschein B aufbauen.
Die benötigten Analyseergebnisse sollen sich kritisch mit den aktuellen wissenschaftlichen und/oder technischen Erkenntnissen rund um das Thema Ihres Vorhabens auseinandersetzen. Darüber hinaus sollen alle Arbeitsschritte im Analyseprozess dokumentiert werden sowie ggf. empirische Daten aufbereitet werden, um die Nachvollziehbarkeit und Reproduzierbarkeit sicherzustellen. Des Weiteren muss aus den Analyseergebnissen klar hervorgehen, dass die wissenschaftlich-technologische Fragestellung mithilfe der Gutscheinvariante MID-Innovation bearbeitet und zur Lösung gebracht werden kann. Idealerweise ist neben dem notwendigen Innovationspotenzial auch der Markt für das Produkt, die Dienstleistung oder das Produktionsverfahren erkennbar.
Dies ist leider nicht möglich.
In einem Zeitraum von zwei Jahren kann von einem Unternehmen nur eine Gutscheinvariante in Anspruch genommen werden. Maßgeblich für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des letzten Mittelabrufes bzw. des jeweiligen Förderbausteines. Dies schließt verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen mit ein, das heißt Unternehmen, die gemäß EU-Definition verflochten sind (s. Leitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Kommission).
Vorhaben, die thematisch den Digitalisierungsgutscheinen zugeordnet sind, können, trotz Beteiligung einer Hochschule/Forschungseinrichtung, nicht innerhalb der Analyse- bzw. Innovationsgutscheine umgesetzt werden.
Nein. Sie dürfen keinen Antrag stellen, wenn die Maßnahme bereits begonnen wurde. Ein Verstoß kann strafrechtliche Konsequenzen haben (Subventionsbetrug).
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich).
Erst nach Erhalt der Förderzusage in Form eines Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit der geplanten Maßnahme beginnen. Dabei ist das Datum des Beginns des Durchführungszeitraums ausschlaggebend. Dieses Datum kennzeichnet den bewilligten Projektstart. Alle Maßnahmen hinsichtlich Beauftragung, Bestellung o. Ä., die vor diesem Datum getätigt werden, gelten als vorzeitiger Maßnahmenbeginn.
Für die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung können Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der freien Wirtschaft (Ingenieurbüros, IT-Beratungen, Start-ups etc.) beauftragt werden. Die Vergabe von Unteraufträgen ist nicht zulässig.
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin muss in dem Themengebiet, das er/sie später im Rahmen des Projektes bearbeitet, einschlägige Referenzen/Kompetenzen aufweisen. PtJ als Bewilligungsbehörde behält sich vor, dies im Rahmen der Antragsbewilligung zu prüfen. Es werden alle Auftragnehmer/innen mit Sitz in der Europäischen Union akzeptiert.
Eine Zertifizierung als Auftragnehmer/in ist nicht erforderlich.
Für die Gutscheinvarianten MID-Analyse und MID-Innovation können ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen beauftragt werden. Die Vergabe von Unteraufträgen ist nicht zulässig.
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin muss in dem Themengebiet, das er/sie später im Rahmen des Projektes bearbeitet, einschlägige Referenzen/Kompetenzen aufweisen. Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, dies im Rahmen der Antragsbewilligung zu prüfen. Es werden alle Auftragnehmer/innen in der Europäischen Union akzeptiert.
Eine Zertifizierung als Auftragnehmer/in ist nicht erforderlich.
Im Rahmen der MID-Gutscheine werden nur Einrichtungen als Forschungseinrichtung anerkannt, deren Hauptaufgaben in den Bereichen unabhängige Grundlagenforschung oder angewandte Forschung liegen, und die ihre Ergebnisse durch Lehre, Publikationen oder Wissenstransfer verbreiten. Die Rechtsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) oder die Finanzierungsweise spielen dabei keine Rolle. Sämtliche Einnahmen werden in die Forschung, die Verbreitung von Forschungsergebnissen oder die Lehre reinvestiert.
Übt eine Forschungseinrichtung auch wirtschaftliche Tätigkeiten aus, muss sie über deren Finanzierung, Kosten und Erlöse getrennt Buch führen (Trennungsrechnung).
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin sollte in dem Themengebiet, das er/sie später im Rahmen des Projektes bearbeitet, einschlägige Referenzen/Kompetenzen aufweisen. Die Vergabe von Unteraufträgen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung ist nicht zulässig. Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, dies im Rahmen der Antragsbewilligung zu prüfen.
Eine generelle Zertifizierung als Auftragnehmer/in ist nicht erforderlich.
Die Übermittlung der Unterlagen wird Ihnen durch eine automatisch generierte E-Mail bestätigt. Bitte nehmen Sie diese E-Mail zu Ihren Unterlagen. Ein weiteres Dokument wird nicht erstellt werden.
Sollten von administrativer oder auch fachlicher Seite Dinge fehlen, wird der Projektträger Jülich mit Ihnen in Kontakt treten.
Die Projektlaufzeit beträgt wahlweise minimal 6 Monate, 9 Monate oder maximal 12 Monate. Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungszeitraums vollständig umgesetzt werden. Der Durchführungszeitraum geht aus Ihrem Zuwendungsbescheid Tabelle 2.1 hervor.
Des Weiteren ist der Gutschein innerhalb des Bewilligungszeitraumes abzurechnen.
Grundsätzlich ist dies nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an Ihre/n Ansprechpartner/in bei PtJ.
Die Rechnungen müssen zeitnah nach Ablauf des Durchführungszeitraumes bezahlt werden.
Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsverfahren, d. h. das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung.
Für die Gutscheinvarianten MID-Analyse und MID-Digitalisierung erfolgt die Erstattung einmalig nach Abschluss des Vorhabens und Begleichung einer Rechnung beim Auftragnehmer/bei der Auftragnehmerin. Die Auszahlung der Fördermittel beantragen Sie online über das Förderportal, in welchem Sie bereits den Antrag auf Förderung gestellt haben.
Für die Gutscheinvariante MID-Innovation kann zur Hälfte der Laufzeit eine Mittelanforderung über das Förderportal gestellt werden, sofern eine Zwischenrechnung vorliegt und diese beglichen worden ist. Die Abrechnung der weiteren Ausgaben erfolgt analog zum Verfahren bei MID-Analyse und MID-Digitalisierung.
Die Mittelbereitstellung für Ihr Vorhaben folgt in erster Linie haushälterischen Gesichtspunkten des geldgebenden Ressorts. Weiterhin berücksichtigt wird die „Projektlaufzeit ihres Vorhabens“, die Sie mit 6, 9 oder 12 Monaten Durchführungszeitraum ausgewählt haben. Um Ihnen nach der Durchführung des Vorhabens Zeit zu geben, die nötigen Nachweise zur Abrechnung bei uns vorzulegen, werden weitere 2 Monate einkalkuliert. Sollten Sie ihr Vorhaben aus diversen Gründen vorzeitig abschließen, werden wir im Rahmen der vorhandenen Haushaltssituation prüfen, ob eine frühere Mittelauszahlung ermöglicht werden kann. Wir würden Sie deshalb bitten, uns immer rechtzeitig über mögliche frühere Projektabschlüsse zu informieren.
Dies ist lediglich für die Gutscheinvariante MID-Innovation zur Hälfte der Laufzeit möglich, sofern eine Zwischenrechnung vorliegt und diese beglichen worden ist
Folgende Unterlagen sind online zur Zwischenrechnung bei PtJ einzureichen:
- Kopie der Rechnung des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin
- Zahlungsnachweise/Buchungsbelege (Kopie Kontoauszug)
- Anforderung der Zuwendungsmittel (Anlage 5)
Die Auszahlung der Mittel durch den Projektträger Jülich erfolgt dann zeitnah.
Die Abrechnung der weiteren Ausgaben erfolgt analog zum Verfahren bei MID-Analyse und MID-Digitalisierung zum Abschluss des Projektes.
Es kann nur ein/e Auftragnehmer/in gewählt werden. Ausnahmen sind nicht möglich.
Der oder die Unterzeichnende/n muss/müssen befugt sein, den/die Zuwendungsempfänger/in gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Nein. Dritte können nicht bevollmächtigt werden, für den/die Zuwendungsempfänger/in Informationen zu erhalten oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
Der Abruf von Fördergeldern erfolgt in digitaler Form über das Förderportal. In Ausnahmefällen können auf Nachfrage auch die benötigten Antragsformulare außerhalb des Förderportales ausgestellt werden.
Der für die Abwicklung zuständigen Stelle (Projektträger Jülich) sind folgende Nachweise online über das Förderportal zu übermitteln:
- Anforderung der Zuwendungsmittel ( im Förderportal auszufüllender Projektabschluss)
- Verwendungsnachweis
- Kopie der Rechhnung des auftragnehmendem Unternehmen inklusive Angaben zum Durchführungszeitraumes
- Zahlungsnachweis und/oder Buchungsbelege per Kopie der Kontoauszüge
- Kurzer Sachbericht der Maßnahme
Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach erfolgreicher Einreichung eines Projektabschlusses zeitnah.
Unter Umständen kann die Einreichung benannter Dokumente auch außerhalb des Förderportales an den Projektträger Jülich erfolgen, sollte jedoch in allen Fällen mit der entsprechenden Ansprechperson von MID-Gutscheine vereinbart werden, s. Kontakt.
Beim Sachbericht handelt es sich um die abschließende Darstellung des Projektes/der Maßnahme mit seinen Ergebnissen.
Mit dem Sachbericht ist eine kurze aber aussagekräftige Beschreibung der durchgeführten Maßnahme sowie der gewonnenen Erkenntnisse/Ergebnisse unter Angabe des Durchführungszeitraums einzureichen.
Sämtliche mit der Zuwendung zusammenhängende Unterlagen sind mindestens 5 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren.
Aufbewahrungsfristen nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften bleiben hiervon unberührt (s. 6.8 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ANBest-P).